Konditionen
1. Referentenhonorar
Die einladende Organisation erklärt sich bereit, für einen Kurzvortrag als Referentin (ca. 45 Minuten) ein Honorar in Höhe von üblicherweise CHF 500 für die Vorbereitung und den Vortrag zu bezahlen.
Für Konferenzen und/oder mehrtägige Veranstaltungen werden die Kosten für die Vorbereitung und den Vortrag nach Absprache erstellt. Abgemachte Honorare werden nachträglich in Rechnung gestellt.
2. Über die Referentin und Verwendung der Honorare für Themen im Zusammenhang mit Menschenhandel und Prostitution
Tabea Oppliger leitet die Non-Profit Organisation glowbalact, einen gemeinnützigen, steuerbefreiten Schweizer Verein, der sich hauptsächlich von Spenden finanziert.
Freiwillige Kollekten an Veranstaltungen werden vollumfänglich für die glowbalact Projekte eingesetzt.
Honorare im Zusammenhang mit Vorträgen über Menschenhandel und Prostitution werden gegen Rechnungsstellung oder auch als Spende ohne Rechnung an den Verein glowbalact gutgeschrieben.
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3. Reise- und Übernachtungskosten
Für Vorträge mit einer Anreisezeit von über 1 h übernimmt die einladende Organisation die anfallenden Reisekosten.
Reise- und Übernachtungskosten für Konferenzen und/oder mehrtägige Veranstaltungen werden nach Absprache individuell geregelt und von der einladenden Organisation übernommen.
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4. Werbung und Verkauf von Merchandise
Der Gastgeber erklärt sich damit einverstanden, auf der Veranstaltung für die Waren und Produkte der Sprecherin zu werben und den Verkauf derselben zu unterstützen.
5. Zusage zu einem Anlass
Eine schriftliche Vereinbarung wird gemeinsam mit der Bestätigung nach Erhalt der Anfrage erstellt. Diese wird von beiden Parteien unterschrieben und ist bindend.
6. Änderungen und Absagen
Änderungen der vereinbarten Veranstaltungsdetails sind innerhalb der vereinbarten Frist mitzuteilen.Bei einer Absage durch den Gastgeber nach Ablauf der Frist sind bereits angefallene Kosten für Vorbereitung und Anreise von der einladenden Organisation zu tragen.
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